Kleiner Ratgeber zum Thema Kindergeld
Wird ein Kind geboren, zahlt der Staat den Eltern Kindergeld. Was für euch zu tun ist, erklären wir ein bisschen näher.
Wer erhält Kindergeld?
Kindergeld bekommen alle Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Es wird für alle Kinder unter 18 Jahren uneingeschränkt gezahlt.
Kinder, die sich wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht selbst unterhalten können, erhalten darüber hinaus unbegrenzt Kindergeld.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Jugendliche in der Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin Kindergeld, wenn ihre eigenen Einkünfte 7680, – € (zzgl. 920,- € Werbungskosten) im Jahr nicht übersteigen.
Kleiner Tipp: Übersteigt das jährliche Einkommen des Kindes in der Ausbildung diesen Betrag nur geringfügig, sollte man überlegen, ob man nicht auf einen kleinen Teil seines Azubigehaltes verzichtet, um weiterhin Kindergeld zu bekommen.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Derzeit erhaltet ihr für das erste und zweite Kind je 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro monatlich. Kindergeld kann beantragt werden, sobald das Kind geboren ist.
Wo wird das Kindergeld beantragt?
Das Kindergeld beantragt ihr bei der zuständigen Familienkasse, die das Geld auch auszahlt. Beamte des öffentlichen Dienstes sowie Empfänger von Versorgungsbezügen beantragen es direkt bei ihrem Dienstherrn oder öffentlich- rechtlichem Arbeitgeber.
Das Antragsformular könnt ihr oft schon in der Entbindungsklinik erhalten. Solltet ihr es in aller Aufregung vergessen haben, ist dass kein Problem: Kindergeld wird auch rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr gezahlt.
Welcher Elternteil erhält das Kindergeld?
Leben du und dein Partner in einer gemeinsamen Wohnung, könnt ihr selbst entscheiden, an wen das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr verheiratet sind oder nicht. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Geld, bei dem das Kind aufwächst. Hat dieser Elternteil einen neuen Partner, mit dem er zusammenlebt, kann er entscheiden, ob er selbst oder der Partner (Stiefmutter oder Stiefvater) das Kindergeld erhält. Das ist gerade in Patchwork- Familien von besonderer Bedeutung, um Kindergeld in maximaler Höhe beziehen zu können.
Hier ein Beispiel:
Eine geschiedene Mutter von zwei Kindern heiratet ihren neuen Partner, der ebenfalls zwei Kinder mit in die Ehe bringt. Beide erhielten bisher pro Kind 164 Euro Kindergeld, insgesamt also 656 Euro. Entscheiden die Eltern sich, das Kindergeld nur an einen Partner auszahlen zu lassen, erhält dieser nun das Kindergeld für insgesamt vier Kinder: 164 Euro für das erste und das zweite Kind, 170 Euro für das dritte und 195 Euro für das vierte Kind. Insgesamt erhält das Paar jetzt 693 Euro, also 37 Euro mehr, als wenn jeder Partner Kindergeld für die eigenen Kinder beantragt.
Weitere detaillierte Infos gibt es auch auf www.ratgeber-kindergeld.de.
Neben dem Kindergeld steht euch im ersten Jahr aber auch das Elterngeld zu. Das beleuchten wir in unserer kleinen Elterngeldkunde.
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